Das Tragen einer medizinischen Maske wird in geschlossenen Räumen während der Veranstaltung empfohlen. Eine generelle Maskenpflicht sowie weitere verpflichtende Regelungen bestehen gem. aktueller CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz nicht.
Zwischen den Ständen ist ein Abstand von 1,50 m umgesetzt. Die Halle wird über die Notausgänge und die Dachfenster gelüftet; bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Messekleidung. Es stehen auf dem gesamten Gelände Ständer zur Händedesinfektion zur Verfügung.